Entscheidungsstichwort (Thema)
Voraussetzungen einer Sperrzeitverlängerung
Leitsatz (redaktionell)
Eine Sperrzeitverlängerung ist rechtswidrig, wenn sie die Ausübung des Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart unmöglich macht. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn infolge der Sperrzeitverlängerung ein betriebsartprägendes Merkmal entfällt. Zu diesen Merkmalen zählt nicht, daß der Gaststättenbetrieb mit Aussicht auf Gewinnerzielung betrieben wird.
Normenkette
GastG §§ 3, 18; GastV BW § 21; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
VGH Baden-Württemberg (Entscheidung vom 30.11.1983; Aktenzeichen 6 S 2587/81) |
VG Freiburg i. Br. (Entscheidung vom 23.09.1981; Aktenzeichen I 423/79) |
Fundstellen
Dokument-Index HI543856 |
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