Entscheidungsstichwort (Thema)

Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch einen Lärmschutzwall

 

Leitsatz (redaktionell)

Durch einen Wall zum Schutz vor Straßenlärm (§ 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) werden im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Grundstücke erschlossen, die durch die Anlage eine Schallpegelminderung von mindestens 3 dB(A) erfahren (im Anschluß an Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99 ≪101 f.≫).

 

Normenkette

BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 5, § 131 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

VG Stuttgart (Entscheidung vom 22.04.1993; Aktenzeichen 11 K 815/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI543714

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