Entscheidungsstichwort (Thema)

Abfallbesitz; Sachherrschaft an Grundstück; "wilder Müll"; Hausmüll; Beseitigungspflicht des Abfallbesitzers; landesrechtliche Beseitigungsanordnung

 

Leitsatz (redaktionell)

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Grundstückseigentümer Abfallbesitzer von "wildem Müll" wird, der auf einem am Ortsrand gelegenen Grundstück durch unbekannte Dritte fortgeworfen wurde.

 

Orientierungssatz

1. Ein Grundstückseigentümer ist dann Abfallbesitzer i.S.v. AbfG § 3 Abs. 1 Fassung: 1977-01-05, wen er ein solches Maß an tatsächlicher Sachherrschaft an dem Grundstück und den darauf befindlichen Abfällen hat, daß er die betreffende Fläche dem Zugriff oder Zutritt Dritter nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich entziehen kann.

2. Unter welchen Voraussetzungen die freie Zugänglichkeit eines Grundstücks für die Allgemeinheit zu verneinen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung.

 

Normenkette

AbfG § 3 Abs. 1 Fassung: 1977-01-05, Abs. 4 S. 1 Fassung: 1977-01-05

 

Verfahrensgang

Bayerischer VGH (Entscheidung vom 29.10.1987; Aktenzeichen 20 B 86.02164)

VG München (Entscheidung vom 03.06.1986; Aktenzeichen M 16 K 85.6538)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI543921

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