Tenor

Gemäß § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO wird das Bundesministerium des Innern zu dem Verfahren über den Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO beigeladen.

Der Stand der Sache ist den Beteiligten bekannt. Eine Ablichtung der Antragsschrift vom 14. Februar 2002 wird dem Beigeladenen zur Information übersandt.

Dem Beigeladenen wird aufgegeben, dem Senat die verweigerten Urkunden innerhalb von drei Wochen seit Zustellung vorzulegen (§ 99 Abs. 2 Satz 5 VwGO).

 

Unterschriften

Dr. Silberkuhl, Dawin, Groepper

 

Fundstellen

Dokument-Index HI708292

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