Mit dem Mietendeckel wollte der rot-rot-grüne Berliner Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen.

Durch das Gesetz sind die Mieten seit dem 23.2.2020 auf dem Stand vom 19.6.2019 eingefroren. Davon betroffen sind ca. 1,5 Mio. Wohnungen. Mit Inkrafttreten der 2. Stufe des Gesetzes am 23.11.2020 sind Mieten, die mehr als 20 % über den gesetzlich festgelegten Obergrenzen liegen, verboten und müssen gegebenenfalls reduziert werden. Vom Mietendeckel ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 2014 bezugsfertig wurden.

Nicht einverstanden mit dem Berliner Mietendeckel waren 284 Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP und stellten einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG beim Bundesverfassungsgericht. Auch vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist ein Verfahren anhängig. Dies hatten die dortigen Richter ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

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