Entscheidungsstichwort (Thema)

Korrespondenz beim Mietverhältnis über Wohnraum zwischen Eigentumsbindung und ortsüblicher Vergleichsmiete

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei der Anwendung und Auslegung der Vorschriften des Miethöhenregelungsgesetzes müssen die Gerichte beachten, daß mit der zugunsten des Mieters geschaffenen Eigentumsbindung ein gesetzlicher Anspruch des Vermieters auf die ortsübliche Vergleichsmiete korrespondiert (Vergleiche, BVerfG, 1974-04-23, 1 BvR 6/74 und 1 BvR 2270/73, BVerfGE, 37, 132 und auch BVerfG, 1978-10-10, 1 BvR 180/77, BVerfGE, 49, 244). Der grundrechtliche Bezug der Regelung verbietet es dabei, durch restriktive Handhabung des Verfahrensrechts die Eigentumsbeschränkung zu verstärken und den aus GG Art 14 Abs. 1 sich ergebenden Anspruch auf die gerichtliche Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Miete zu verkürzen (Vergleiche, BVerfG, 1980-03-12, 1 BvR 759/77, BVerfGE, 53, 352).

 

Normenkette

GG Art. 14 Abs. 1; MietHöReglG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1-2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI543691

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