Ist eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest, eine Jugendstrafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung [Bis 30.08.2020: , mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis] [1], zu vollstrecken, sind in das Register das Datum einzutragen,
1. |
an dem die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, des Strafarrests, der Jugendstrafe oder der Maßregel der Besserung und Sicherung endet oder in sonstiger Weise erledigt ist, |
2. |
an dem nach einer Aussetzung zur Bewährung der Freiheitsentzug tatsächlich endet,[2] [Bis 30.08.2020: und] |
4. |
[6]an dem bei Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a des Strafgesetzbuchs) deren Ablauf der Sperre eintritt. |
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