Rz. 58

Die Agentur für Eintragungen sowie Notare stellen Bestätigungen (Auszüge aus dem elektronischen Handelsregister) aus, die zum Nachweis des aufrechten Bestehens der Gesellschaft dienen und die eingetragenen Gesellschaftsdaten (z.B. Kapital, vertretungsbefugte Personen) enthalten. Handelsregisterauszüge werden von der Agentur für Eintragungen sofort vor Ort oder von Notaren unter Bestätigung von Datum und Uhrzeit der elektronischen Abfrage ausgestellt. Bestätigungen können auch als Nachweis dienen, dass gewisse Umstände (z.B. Verpfändung von Geschäftsanteilen, Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens) nicht im Handelsregister eingetragen sind.

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