Zur Vereinfachung der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit sowie bei Ausbildungen gilt ein sog. Grundabsetzbetrag in Höhe von 100 EUR monatlich, mit dem folgende Absetzbeträge zusammengefasst werden:

  • Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht);
  • Beiträge zu nach Grund und Höhe angemessenen öffentlichen und privaten Versicherungen – hierzu gehören z. B. die Hausrat-, Haftpflicht-, Unfall- und Lebensversicherung – in Höhe der Versicherungspauschale von 30 EUR;
  • Beträge zur Riester-Rente;
  • die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (Werbungskosten).

Bei (Neben-)Beschäftigungen oberhalb 400 EUR brutto (der Betrag ist nicht an die Minijobgrenze von 538 EUR angepasst worden) können Erwerbstätige insgesamt höhere Absetzbeträge als die grundsätzlich vorgesehenen 100 EUR monatlich nachweisen.

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