Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschäftigungszeiten nach Beitragserstattung. Anfrage beim 4. Senat
Orientierungssatz
Zur Frage, ob in der Tschechoslowakei zurückgelegte Beschäftigungszeiten auch dann nach FRG § 16 anzurechnen sind, wenn die mit diesen Beschäftigungszeiten zusammenfallenden, bei der Zentralen Versicherungsanstalt Prag zurückgelegten Versicherungszeiten bei der anläßlich der im Sudetenland nach dessen Eingliederung in das Deutsche Reich erfolgten Eheschließung der Versicherten durchgeführten Beitragserstattung berücksichtigt worden sind (vergleiche BSG 1964-04-07 4 RJ 195/61 = BSGE 20, 287, BSG 1965-09-09 4 RJ 325/64 = SozR Nr 4 zu § 16 FRG und BSG 1967-02-28 4 RJ 443/65).
Normenkette
FRG § 16 S 1 Halbs 1 Fassung: 1960-02-25; SVSudetenV § 36 Fassung: 1940-06-27; FRG § 15 Abs 1 Fassung: 1960-02-25; RVO § 1309a Abs 4 Fassung: 1938-09-01; GG Art 3 Abs 1 Fassung: 1949-05-23
Fundstellen
Dokument-Index HI1646578 |
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