1. Düsseldorfer Tabelle:
Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2019)
2. Zahlbeträge Kindesunterhalt
3. Selbstbehaltsätze im Überblick
bei mangelnder Erwerbstätigkeit |
bei Erwerbstätigkeit | ||
1. | notwendiger Selbstbehalt gegenüber unverheirateten minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern | 800 | 1.080 |
2. | angemessener Selbstbehalt: gegenüber sonstigen volljährigen Kindern |
1.300 | 1.300 |
3. | Selbstbehalt gegenüber getrenntlebenden und geschiedenen Ehegatten sowie gegenüber Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes in der Regel |
1.200 | 1.200 |
4. | Selbstbehalt gegenüber Eltern, wirtschaftlich selbständigen Kindern und Enkeln | mindestens 1.800 vgl. im Übrigen Leitlinien Ziff. 21.3.3. |
mindestens 1.800 vgl. im Übrigen Leitlinien Ziff. 21.3.3. |
4. Umrechnung nach früherem Recht erstellter dynamischer Unterhaltstitel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO:
Vgl. Rechenformel mit Beispielen in Düsseldorfer Tabelle, Anmerkungen E.
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