Rz. 114

Die brasilianische Verfassung von 1988 erwähnt in Art. 7 XI die Möglichkeit der "ausnahmsweisen" Schaffung mitbestimmungsrechtlicher Vorschriften durch Spezialgesetz. Derartige Gesetze existieren im brasilianischen Recht aber (bisher) nicht. Nicht selten sind jedoch tarifvertraglich vereinbarte Beteiligungen der Mitarbeiter am Unternehmensgewinn.

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