Rz. 59

Der Handelsregisteranmeldung beizufügen sind die betreffenden Gesellschafterbeschlüsse nebst sie ergänzender Dokumente (Vollmachten – Art. 1074 § 1 CC, Handelsregisterauszüge der Gesellschafter, bei ausländischen Gesellschaftern ggf. mit Apostille und Übersetzung, behördliche Genehmigungen etc.).

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