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Die Limitada gilt als unternehmerische Gesellschaft (sociedade empresária), wenn Gesellschaftsgegenstand die selbstständige Ausübung unternehmerischer Tätigkeit ist, Art. 982 CC. Auch eine nichtunternehmerische Gesellschaft (sociedade simples) kann jedoch in der Rechtsform der Limitada errichtet werden, Art. 983 CC.

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