Verfahrensgang

LG Potsdam (Urteil vom 01.07.2015; Aktenzeichen 8 O 290/14)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des LG Potsdam vom 1.7.2015 - 8 O 290/14 unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass die Klage zu 1) erledigt ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.368,46 EUR zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Es wird festgestellt, dass die Hilfswiderklage der Beklagten erledigt ist, soweit die Beklagte die Verurteilung der Kläger zur Zahlung von 82.376,37 EUR begehrt hat; im Übrigen wird die Hilfswiderklage abgewiesen.

5. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Gründe

I. Die Kläger nahmen die Beklagte nach Widerruf eines im Mai 2006 geschlossenen Darlehensvertrages in Anspruch. Insbesondere verlangten sie die Feststellung, dass der Darlehensvertrag infolge des Widerrufs nicht mehr besteht, die Feststellung, dass der Beklagten weiter gehende Forderungen nicht zustehen, sowie Rückzahlung der von ihnen geleisteten Darlehensraten nebst Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Zahlung des Darlehenskapitals nebst Nutzungsersatz.

Die Parteien schlossen am 3.5./11.5.2006 einen Annuitäten-Darlehensvertrag (Nr. 780 135901 alt; 64801359016 neu) über einen Nettodarlehensbetrag von 120.000,00 EUR zu einem Nominalzins von 4,31 %, festgeschrieben bis zum Jahr 2016 (Anlage K1, Bl. 27 ff., II) bei einer Gesamtlaufzeit bis März 2045. Dem Darlehensangebot war folgende Widerrufsbelehrung beigefügt, die derjenigen entspricht, die dem Urteil des Senats in dem Urteil vom 1.6.2016 - 4 U 125/15 zugrunde lag:

"Widerrufsbelehrung

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

D. AG (...) Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.

Besonderer Hinweis:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Finanzierte Geschäfte:

Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrags sind, oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären.

Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist dies hingegen nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn wir über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgehen und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördern, indem wir uns dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen machen, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernehmen oder den Veräußerer einseitig begünstigen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären.

D. Aktiengesellschaft"

Das Darlehen wurde am 4.9.2006 in Höhe von 63.000 EUR und 3.11.2006 in Höhe von 57.000 EUR vollständig valutiert (B 16). Besichert wurde es durch eine Grundschuld an dem Grundstück...-Str. 24, N.

Die Kläger leisteten die Ratenzahlungen in Höhe von 531 EUR monatlich auf das Darlehen durchgehend pünktlich, am 10.2.2012, 12.3.2013 und 13.2.2014 leisteten sie sie zudem Sondertilgungen in Höhe von jeweils 6.000 EUR. Mit Schreiben vom 21.5.2014 (BK 9) erklärten die Kläger den Widerruf ihrer auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärungen und boten die Zahlung der Restschuld gegen Entlassung aus dem Vertrag u...

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