Verfahrensgang

Vergabekammer Brandenburg (Entscheidung vom 28.05.2008; Aktenzeichen VK 10/08)

 

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 28.5.2008 - VK 10/08 - aufgehoben.

Der Auftraggeberin wird aufgegeben, die Wertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes unter Einbeziehung der Nebenangebote Nr. 1 und Nr. 2 der Antragstellerin und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Vergabesenates zu wiederholen. Im Übrigen wird der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

Die Verfahrensgebühr wird unter Berücksichtigung der persönlichen Gebührenfreiheit der Auftraggeberin auf 1.875,00 EUR festgesetzt. Sie ist von der Antragstellerin und der Beigeladenen jeweils zur Hälfte zu tragen. Die Auftraggeberin ist von der Zahlung der Gebühren befreit.

Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer tragen die Auftraggeberin und die Beigeladene je zu einem Viertel, im Übrigen trägt sie die Antragstellerin selbst.

Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer trägt die Antragstellerin zur Hälfte, im Übrigen trägt sie die Beigeladene selbst.

Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin und durch die Beigeladene wird für notwendig erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, des Verfahrens der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB und die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt die Beigeladene.

 

Gründe

I.

Die Auftraggeberin schrieb im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 7. März 2007 das Bauvorhaben B ...n Ortsumgehung D..., Baulos 5, im Offenen Verfahren europaweit aus. Der geschätzte Gesamtauftragswert der Baumaßnahme liegt bei rund 18,2 Mio. EUR; davon entfallen nach Ziffer II.2.1) der Bekanntmachung 3,176 Mio. EUR (netto) auf das streitgegenständliche Los. Das Los umfasst die Herstellung von zwei Brückenbauwerken.

Als Zuschlagskriterien bestimmte die Auftraggeberin in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes den Preis (90 %) sowie den Technischen Wert (10 %).

Nebenangebote waren gemäß Ziffer 11.1/11.2 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit Ausnahme von Nebenangeboten mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau zugelassen. Hinsichtlich der Mindestanforderungen für Nebenangebote verwies die Auftraggeberin in Ziffer 11.3 auf die im Vordruck StB-Mindestanforderungen genannten Regelwerke sowie auf Abschnitt 1.5 der Baubeschreibung. In Ziffer 7. der Mindestanforderungen für Nebenangebote (Ingenieurbauten) benannte die Auftraggeberin u. a. die "Richtzeichnungen für Brücken und andere Ingenieurbauwerke (RiZ-ING)", die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen herausgegeben werden. Die Richtzeichnung Fluegelwand mit Kappe (Flue 1) enthält als Bild 1 den Regelfall sowie eine Variante als Bild 2.

Bestandteil der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes waren des Weiteren die EG-Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe März 2006. Gemäß Ziffer 5.2 hatten Nebenangebote die geforderten Mindestanforderungen zu erfüllen, was mit Angebotsabgabe nachzuweisen war. Nach deren Ziffer 5.3 hatte der Bieter die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; Nebenangebote hatten alle Leistungen zu umfassen, die zur einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Nach Ziffer 5.4 waren Nebenangebote, soweit sie Teilleistungen des Leistungsverzeichnisses beeinflussen, nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern. In Ziffer 5.5 bestimmte die Auftraggeberin, dass Sie Nebenangebote, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, von der Wertung ausschließe.

Die Baubeschreibung als Bestandteil der Leistungsbeschreibung sah für die Brückenbauwerke als statisches System eine einfeldrige Spannbetonplatte vor. Die Flügel sollten aus den Flügelwänden sowie den "gemäß Flue 1 (Bild 1) auszuführenden Tragflügeln" gebildet werden. Abschnitt 1.5 der Baubeschreibung enthielt hinsichtlich der Mindestanforderungen für Nebenangebote die Angabe "Keine weiteren". Die den Bietern übersandten Bauwerkspläne BW 05 (Grundriss, Schnitte, Details, Ansichten) und BW 06 (Grundriss, Schnitte, RQ, Details) enthalten an entsprechender Stelle die Bezeichnung "Flue 1, Bild 1".

Im Submissionstermin am 19. April 2007 lagen der Auftraggeberin Haupt- und Nebenangebote von insgesamt acht Bietern vor.

Die Antragstellerin gab ein Hauptangebot sowie zwei Nebenangebote ab. Die Nebenangebote betreffen die Brückenbauwerke 05 und 06. Hier schlug die Antragstellerin eine Ausführung des Tragwerkes als Rahmen in Stahlbetonbauweise vor. Die Ausbildung der Flügelwände wurde nach RiZ-ING Flue 1, Bild 2 dargestellt. Diese Bauweise hat geänderte Betonmengen zu...

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