Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 27.02.2019 verkündete Teil-Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg (Az. 33 F 146/17), berichtigt durch Beschluss vom 20.03.2019, teilweise abgeändert und bezüglich Ziffer 1. und Ziffer 2. des Tenors wie folgt neu gefasst:

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 7.838,40 EUR sowie weitere 890,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.600,80 EUR und weiteren 890,83 EUR seit dem 08.08.2018 zu zahlen.

Die Antragsgegnerin wird weiter verpflichtet, den Antragsteller gegenüber der ... Sparkasse ..., für den S-Privatkredit, Lfd.-Nr./Kennziffer: (a)..., Partnernummer: (b)..., vom 26.05.2015 von der Verpflichtung zur Zahlung jeweils am 30. des Monats fällig werdender Raten von monatlich 170,40 EUR ab dem 01.12.2019 freizustellen.

Im Übrigen werden die Anträge des Antragstellers zu 1. und 2. abgewiesen.

Die weitergehende Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Hinsichtlich Ziffer 3. bleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin zu 62 % und dem Antragsteller zu 38 % auferlegt.

(Hinsichtlich der Kosten I. Instanz wird auf das Beschwerdeverfahren 9 UF 119/19 und die dort ergangene Entscheidung verwiesen.)

Der Beschwerdewert wird auf 13.639,71 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren streiten die Beteiligten noch über die hälftige Erstattung erbrachter Rückzahlungen auf einen gemeinsam aufgenommenen Privatkredit sowie hälftige Freistellung von künftig daraus fällig werdenden Verbindlichkeiten.

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin heirateten am ...09.2009. Seit dem ...12.2015 lebten sie getrennt. Der Antragsteller zog aus dem Familienheim aus. Die Ehe wurde am ...02.2018 rechtskräftig geschieden.

Am 26.05.2015 hatten die Beteiligten bei der ... Sparkasse (Lfd.-Nr./Kennziffer: (a)...) einen Privatkredit über 38.000 EUR aufgenommen. Der Kredit ist in monatlichen Raten von 643 EUR zurückzuführen; die letzte Rate ist am 30.05.2022 fällig.

Mit einem Teilbetrag von 17.700 EUR wurde der gemeinsame Kredit bei der ... Bank abgelöst, mit dem der Pkw vom Typ N..., amtliches Kennzeichen ..., finanziert worden war. Es handelte sich hierbei um das Familienfahrzeug. Nach der Trennung nutzte der Antragsteller das Kraftfahrzeug allein und gab es später für 10.000 EUR in Zahlung. Er kaufte sich einen Pkw vom Typ M....

Der Restbetrag von 20.300 EUR wurde auf das gemeinsame Konto der Beteiligten bei der ... Sparkasse (Konto-Nr.(c)...) überwiesen. (Von diesem Konto bestritten die Beteiligten die Kosten der gemeinsamen Immobilie.) Kurze Zeit später erfolgten Überweisungen von 11.500 EUR und weiterer 3.650 EUR auf das Girokonto des Antragstellers bei der ... Sparkasse (Konto-Nr. (d)...) dem Girokonto der Antragsgegnerin bei der ... Sparkasse (Konto-Nr. (e)...) wurden 4.800 EUR gutgeschrieben. Zwischen den Beteiligten ist streitig, wer von ihnen die Überweisungen vorgenommen hat.

Der Antragsteller trug und trägt die monatlichen Raten in Höhe von 643 EUR aus dem Privatkreditvertrag allein.

Im vorliegenden Verfahren hat der Antragsteller u.a. von der Antragsgegnerin hälftige Erstattung der in der Zeit von Februar 2016 bis April 2018 gezahlten Kreditraten in Höhe von 8.680,50 EUR (27 × 321,50 EUR) nebst Zinsen verlangt. Ferner hat er beantragt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihn von den monatlich fällig werdenden Raten aus dem Privatkreditvertrag bei der ... Sparkasse vom 26.05.2015 (Lfd.-Nr./Kennziffer: (a)...) ab dem 01.05.2018 zur Hälfte freizustellen.

Mit am 27.02.2019 verkündeten Teil-Beschluss hat das Amtsgericht die Antragsgegnerin verpflichtet, an den Antragsteller 6.423,57 EUR sowie weitere 890,83 EUR - in der Beschwerdeinstanz nicht angegriffen - nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2018 zu zahlen. Ferner ist die Antragsgegnerin verpflichtet worden, den Antragsteller ab dem 01.05.2018 von den monatlich fällig werdenden Kreditverbindlichkeiten aus dem Privatkreditvertrag mit der ... Sparkasse in Höhe eines Betrages von monatlich 237,91 EUR freizustellen. Die weitergehenden Anträge hat das Amtsgericht abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, der Ausgleich sei auf der Grundlage einer Darlehenssumme von 28.000 EUR durchzuführen, weil der Antragsteller für den Pkw vom Typ N... 10.000 EUR erlöst habe. Bei einer Monatsrate von 475,82 EUR (74 % von 643 EUR) entspreche das einem Haftungsanteil der Antragsgegnerin von 237,91 EUR. Soweit das Darlehen zum Ausgleich eines Dispositionskredites über 11.000 EUR verwendet worden sei, lasse sich nicht feststellen, dass der Antragsteller bei der Inanspruchnahme nur eigene Zwecke verfolgt habe. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt des Beschlusses verwiesen.

Gegen den am 06.03.2019 zugestellten Teil-Beschluss hat die Antragsgegnerin mit einem am 03.04.2019 beim Amtsgericht eingegangenen Schriftsatz Besch...

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