Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin und Beschwerdeführerin vom 01.07.1999 werden die Beschlüsse des Vergabeüberwachungsausschusses des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie als Vergabekammer vom 18.05.1999 und vom 30.06.1999 – Aktenzeichen jeweils 1 VÜA 1/99 – aufgehoben.

Auf den Vergabenachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 21.01.1999 wird festgestellt, daß diese in dem durch die Ausschreibung seitens der Antragsgegner im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 11.09.1997 eingeleiteten Vergabeverfahren in ihren Rechten verletzt ist, soweit es die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg International am Standort Schönefeld betrifft.

Die Antrags- und Beschwerdegegnerwerden angewiesen, das Vergabeverfahren betreffend die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg International am Standort Schönefeld mit der Antragstellerin und der Beigeladenen unter Gleichbehandlung beider fortzusetzen, und zwar ausgehend von dem Stand des Vergabeverfahrens, wie er sich vor der von der PPS getroffenen Feststellung, daß die endgültigen Angebote der Antragstellerin und der Beigeladenen die TMA erfüllen, dargestellt hat.

Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Verfahren vor dem Vergabeüberwachungsausschuß haben die Antragsgegner zu 1., 2. und 3. als Gesamtschuldner zu tragen, die jeweils ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Es wird festgestellt, daß die Zuziehung von Rechtsanwälten im Verfahren vor dem Vergabeüberwachungsausschuß für die Antragstellerin notwendig war.

Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren haben die Beschwerdegegner zu 1. bis 4. als Gesamtschuldner zu tragen, die jeweils ihre eigenen außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren selbst tragen.

Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beschwerdegegner zu 1. bis 4. als Gesamtschuldner zu tragen.

Die Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor dem Vergabeüberwachungsausschuß und im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.

Der Beschluß ist rechtskräftig.

 

Tatbestand

I.

Die Antragstellerin ist eine zum Zweck der Beteiligung an dem Ausschreibungsverfahren zur Privatisierung der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH (BBF) und zum Ausbau und Betrieb des Flughafens Berlin Schönefeld zum Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) gebildete Gesellschaft.

Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Berlin und das Land Brandenburg haben anläßlich der gemeinschaftlichen Gründung der BBF im Jahre 1991 vereinbart, den zivilen Flugverkehr in der Region Berlin/Brandenburg auf einen sogenannten Single-Standort zu konzentrieren. Das bestehende Flughafensystem mit drei Standorten in Berlin-Tegel (TXL), Berlin-Tempelhof (THF) und Berlin-Schönefeld (SXF) soll durch einen zentralen Flughafen, den BBI, ersetzt werden.

Am Stammkapital der BBF sind die Bundesrepublik Deutschland zu 33,5 %, das Land Berlin zu 42,2 % und das Land Brandenburg zu 24,3 % beteiligt. Abweichend von den Anteilen am Stammkapital einigten sich die Gesellschafter darauf, daß die Bundesrepublik Deutschland 26 % und die Länder Berlin und Brandenburg jeweils 37 % der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung erhielten.

In der u.a. im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 11. September 1997 (ABl. EG Nr. S. 176/79) erschienenen Bekanntmachung (Ausschreibung) war unter Ziffer 1 („Auftraggeber”) zunächst die Projektplanungs-Gesellschaft mbH (PPS) angegeben. Die Bekanntmachung enthielt unter Ziffer 7 den Hinweis: „Zu Ziffer 1: Land Berlin, Land Brandenburg und Bundesrepublik Deutschland als Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH (BBF), sämtlich vertreten durch die Projektplanungs-Gesellschaft mbH (PPS).”

Wie sich aus der Bekanntmachung weiterhin ergibt, streben die Gesellschafter diel vollständige Privatisierung der BBF im „Präqualifikations- und Verhandlungsverfahren” an.

Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der PPS waren bzw. sind Ministerialdirigent … und Staatssekretär a. D. … (letzterer bis 13.11.1998). Dem Aufsichtsrat der BBF gehörten bzw. gehören die Finanzsenatorin des Landes Berlin, Frau …, Ministerialdirigent … und (bis 10.11.1998) Staatssekretär a. D. an Herr … ist bis heute Mitglied des Aufsichtsrates der Flughafen Frankfurt AG (FAG), Herr … war dies bis zum 12.12.1998. Die FAG ist am Beigeladenen-Konsortium beteiligt. Frau … ist bis heute Aufsichtsratsmitglied bei der Bankgesellschaft Berlin. Die Bankgesellschaft Berlin, deren Aktien zu 56 % vom Land Berlin gehalten werden, ist ebenfalls am Konsortium der Beigeladenen beteiligt.

Die nach der Abgabe von Interessenbekundungen präqualifizierten Konsortien erhielten einen sogenannten Request for Proposals (RfP), der Informationen über den Ablauf des Vergabeverfahrens und die Anforderungen an die Angebote enthält und u.a. für den technischen Teil der Angebote Mindestanforderunge...

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