Rn 19
Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 ist Anfechtungsklage binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Beschlusses (§ 17) zu erheben.[22] Bei der Klagefrist handelt sich um keine Verjährungs-, sondern um eine Ausschlussfrist, die einer Hemmung nicht zugänglich ist.[23]
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