Rn 6

Auch die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wird vom Gesetzgeber als existenzielle Entscheidung für den Schuldner angesehen, wenn dieser rechtunkundig und nicht in der Lage ist, sich im Insolvenzverfahren angemessen mündlich und schriftlich zu äußern.[10] Wegen der ausdrücklich in § 4a Abs. 2 postulierten besonderen Fürsorge des Insolvenzgerichts für den Insolvenzschuldner erscheint die Zubilligung der sofortigen Beschwerde angesichts der bei Einführung der Insolvenzordnung angestrebten Beschränkung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts als nicht zwingend geboten, zumal der bewusst und gewollt die Restschuldbefreiung erstrebende Schuldner jedenfalls nicht regelmäßig unfähig sein dürfte, seine Interessen mündlich und schriftlich zu artikulieren.

 

Rn 7

Ungeachtet dessen kann auch die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden.

[10] BegrRegE, BT-Drs. 14/5680, S. 24.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge