Nachhaftung des Insolvenzschuldners für Masseverbindlichkeiten
Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt
Der Kläger erzielte als Unternehmer der Umsatzsteuer unterliegende Umsätze. Mit Beschluss vom 17.7.2008 wurde durch das Amtsgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet. Der Insolvenzverwalter führte das Unternehmen zunächst fort. Aufgrund dieser Tätigkeit entstand Umsatzsteuer, die vom Finanzamt als Masseverbindlichkeiten angesehen wurden. Es ergingen entsprechende Umsatzsteuerbescheide. Mit Beschluss vom 15.7.2016 erteilte das Insolvenzgericht für den Kläger eine Restschuldbefreiung. Im September 2016 wurde das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt.
Rückständige Umsatzsteuer
Das Finanzamt machte nunmehr gegen die Kläger die rückständige Umsatzsteuer geltend. Der Kläger berief sich auf die Restschuldbefreiung. Das Finanzamt wies darauf hin, dass diese nicht für Masseverbindlichkeiten gelte. Der Einspruch blieb erfolglos, sodass sich der Kläger an das zuständige Finanzgericht Düsseldorf wandte.
Haftung für Verbindlichkeiten nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
Das Finanzgericht Düsseldorf wies die Klage allerdings als unbegründet ab. Schuldner der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Masseverbindlichkeiten sei der Insolvenzschuldner. Zwar sei die Haftung während des Verfahrens auf die Gegenstände der Insolvenzmasse beschränkt. Allerdings gelte diese Beschränkung nicht mehr nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Dies habe der BFH für die Einkommensteuer ausdrücklich entschieden.
Nach Ansicht des Finanzgerichts sei diese Rechtsprechung auch auf Masseverbindlichkeiten aufgrund von Umsatzsteuer zu übertragen. Entscheidungserhebliche Unterschiede zwischen der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer bestünden nicht.
Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten
Die Entscheidung ist aus der Sicht des Klägers als misslich anzusehen, sie war aber vermutlich vorhersehbar. Der BFH hat entschieden, dass Masseverbindlichkeiten von der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind, BFH Urteil vom 28.11.2017 - VII R 1/16. Das Urteil ist zwar zur Einkommensteuer ergangen, die Rechtsprechung soll aber offenbar allgemein für Steuerverbindlichkeiten gelten. Der BFH beruft sich hierbei auf den klaren Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen. Die Entscheidung, dass für nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten keine Restschuldbefreiung gewährt wird, ist dabei aus Sicht des Insolvenzschuldners natürlich bedauerlich, da diesem doch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ein vollständiger Neustart zugestanden werden soll. Durch die Rechtsprechung des BFH schleppt er jedoch Schulden mit in diesen Neustart.
Besonders misslich ist hierbei, dass diese aus Vorgängen resultieren, auf die er keinen Einfluss hat, sondern die vom Insolvenzverwalter verursacht worden sind. Helfen könnte hier nur der Gesetzgeber mit einer Änderung der Insolvenzordnung. Es bleibt abzuwarten, ob der BFH die Entscheidung aufrechterhält. Das Finanzgericht hat nämlich die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen.
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
296
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
268
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
261
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
203
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
188
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
180
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
153
-
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
138
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
137
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
137
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
09.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
09.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
-
Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026