Rn 16

Der Antrag ist abzuweisen, soweit in dem gestaltenden Teil Mittel zur Verfügung gestellt werden, um eine mögliche Schlechterstellung auszugleichen. Dies dient der schnellen Bestätigung des Insolvenzplans durch Verringerung der Blockademöglichkeit einzelner Beteiligter.[33]

 

Rn 17

Falls solche Mittel in dem Plan bereitgestellt wurden, muss das Gericht nachprüfen, ob diese ausreichen, um die Schlechterstellung von Beteiligten mit tatsächlich gestellten Anträgen auszugleichen.[34] Die Finanzierung des Ausgleichs muss durch eine Rücklage, eine Bankbürgschaft oder in ähnlicher Weise gesichert sein.[35] Die Mittel müssen nicht vollstreckungs- oder insolvenzsicher sein. Sie können auch von Dritten aufgebracht werden.[36] Wie und in welcher Höhe ein Ausgleich tatsächlich stattfindet, ist außerhalb des Insolvenzverfahrens zu klären.[37] Das Gericht hat allerdings vor der Bestätigung des Planes zu prüfen, ob die bereitgestellten Mittel ausreichend sind, um eine Schlechterstellung des Widersprechenden auszugleichen.[38] Die Höhe des Rückstellungsbetrages kann nicht nur vom einzelnen Antragsteller abhängig sein. Vielmehr ist eine geschätzte Zahl zu bilden, die sich aus der Anzahl möglicher Antragsteller und der jeweilig zu erwartenden Schlechterstellung ergibt.[39]

 

Rn 18

Es muss jedoch befürchtet werden, dass eine salvatorische Klausel gerade nicht das Verfahren beschleunigt, indem sie Widersprüche nach § 251 bzw. Beschwerden gemäß § 253 verhindert, sondern genau das Gegenteil eintritt: Minderheitenschutzanträge werden in Hinblick auf die zurückgestellten Mittel vermehrt gestellt.[40]

[33] BT-Drs. 17/5712, S. 35.
[34] HRI-Burmeister/Schmidt/Hern, § 34 Rn. 7; Schäfer, ZIP 2019, 1305 (1309).
[35] BT-Drs. 17/5712, S. 35.
[36] MünchKomm-Sinz, § 251 Rn. 37.
[37] Zur Frage einer etwaigen Klage auf Erhalt von Ausgleichsleistungen K. Schmidt-Spliedt, § 251 Rn. 24 ff.
[38] BT-Drs. 17/5712, S. 35.
[39] MünchKomm-Sinz, § 251 Rn. 38.
[40] So auch Kübler/Prütting/Bork-Pleister, § 251 Rn. 19, der befürchtet, dass "Begehrlichkeiten" geweckt werden.

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