Rn 6

Die Vorteile eines "Debt-Equity-Swaps" liegen vor allem in der Bereinigung der Bilanzen und der damit verbundenen Möglichkeit, eine Überschuldungslage zu verhindern oder zu beseitigen.[10] Darüber hinaus wird durch die entfallenden Tilgungs- und Zinsleistungen die Liquidität des Unternehmens gestärkt, sodass auch der Zahlungsunfähigkeit entgegen gewirkt werden kann.[11]

 

Rn 7

Für die Gläubiger bietet eine Fremdkapitalumwandlung die Möglichkeit, durch eine Beteiligung am Unternehmen Einfluss auf dieses zu bekommen und von den Erträgen des sanierten Unternehmens zu profitieren.[12]

 

Rn 8

Zudem gibt es auch noch eine Ausstrahlungswirkung auf Lieferanten und Kunden. Schließlich setzt es Vertrauen in die Zukunft des Unternehmens voraus, wenn Gläubiger Anteilsinhaber des Unternehmens werden.[13]

[10] Günther, ZInsO 2012, 2037 (2043); zur Beseitigung einer Unterbilanz mittels Kapitalherabsetzung: BGH, NJW 1998, 2054.
[11] Müller, KsZW 2013, 65.
[12] FK-Jaffé, § 225a Rn. 4; A/G/R-Silcher, § 225a Rn. 4.
[13] Müller, KsZW 2013, 65.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge