Rn 34

Neben den für alle Sanierungen relevanten Informationen bedarf es bei einer vorgesehenen Weiterführung durch den Schuldner besonderer zusätzlicher Informationen, weil der Schuldner schon einmal im Wirtschaftsleben gescheitert ist. Bei einer Sanierung unter seiner eigenen Führung besteht die große Gefahr, dass sich der Schuldner bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seines Unternehmens erneut verschätzt. Deshalb hat der Insolvenzplan gegebenenfalls Sicherungsmechanismen, wie beispielsweise die Planüberwachung, vorzusehen, die im darstellenden Teil darzulegen sind.

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