Rn 60

Falls eine Freistellungsbefugnis vertraglich nicht bzw. nicht rechtswirksam festgelegt worden ist, ist eine Suspendierung der Arbeitspflicht nur bei Vorliegen eines den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers überwiegenden schutzwürdigen Interesses des Arbeitgebers (Insolvenzverwalters) an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers möglich.[138] Im Rahmen der Insolvenz kann das etwa ein reduzierter Beschäftigungsbedarf, eine sich abzeichnende Masseunzulänglichkeit oder die Schonung der Insolvenzmasse sein.[139] Unabhängig von der Rechtsmäßigkeit der Freistellung macht sich der Insolvenzverwalter nicht dadurch schadensersatzpflichtig, dass er einen Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist unter Anrechnung auf noch bestehende Urlaubsansprüche unwiderruflich freistellt.[140]

[138] BAG 17.12.2015, 6 AZR 186/14; BAG 09.04.2014, 10 AZR 637/13; LAG Hamburg 24.07.2013, 5 SaGa 1/13; LAG Hamm 26.10.2005, 2 Sa 1682/05.

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