Entscheidungsstichwort (Thema)

RWE/SWKN. Gas- und Strommärkte. Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 Abs. 1 GWB

 

Tenor

1. Das am 31. Juli 2007 angemeldete Vorhaben wird nach § 40 Absatz 2 und 3 GWB unter folgender Nebenbestimmung freigegeben:

Die Freigabe erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Beteiligte zu 2. ihre Beteiligung an der Beigeladenen zu 2. in Höhe von 18,742 % an die Stadt Wuppertal oder an ein mit der Stadt Wuppertal gemäß § 36 Abs. 2 GWB verbundenes Unternehmen veräußert. Die Bedingung gilt als erfüllt, wenn die Beteiligte zu 2. der Beschlussabteilung nachweist, dass die Veräußerung der Anteile rechtswirksam vollzogen ist.

2. Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der gesondert festzusetzenden Gebühr von […] Euro für die Anmeldung des Zusammenschlusses auf

[…] Euro

(in Worten: […] Euro)

festgesetzt und der Beteiligten zu 1. auferlegt.

 

Tatbestand

A. Sachverhalt

(1) Mit am 30. Juli 2007 eingegangenen Schreiben vom gleichen Tage hat die RWE AG für RWE Rhein-Ruhr gemäß § 39 GWB die nachfolgenden Zusammenschlussvorhaben angemeldet:

I. Die Vorhaben

(2) Die RWE Rhein-Ruhr AG (RWE Rhein-Ruhr) hat vor, sich erstmalig mit knapp unter 25 % an der in Gründung befindlichen Stadtwerke Krefeld Neuss AG & Co. KG (SWKN) sowie an der entsprechenden Komplementärgesellschaft zu beteiligen. Im Gegenzug beabsichtigt RWE Rhein-Ruhr, sämtliche an das Elektrizitätsverteilnetz im Stadtgebiet Neuss angeschlossenen Stromkleinkunden (Kunden ohne registrierende Leistungsmessung) im Raum Neuss in die Gesellschaft einzubringen.

(3) Darüber hinaus hat RWE Rhein-Ruhr vor, knapp unter 20 % der Anteile an den Stadtwerken Velbert (SW Velbert) zu erwerben. Im Zuge dessen erhöht sich die Beteiligung von RWE Rhein-Ruhr an SW Velbert auf insgesamt knapp unter 40 %.

(4) Zur Abwendung der schon im Vorfeld mit RWE Rhein-Ruhr diskutierten drohenden Untersagung der beiden vorgenannten Zusammenschlussvorhaben hat RWE Rhein-Ruhr zugesagt, ihre Beteiligung an der Wuppertaler Stadtwerke AG (WSW) in Höhe von 18,742 % an die Stadt Wuppertal zu veräußern.

II. Verfahrensgang

(5) Auf Nachfrage der Beschlussabteilung machte RWE Rhein-Ruhr mit Schreiben vom 7. August 2007 ergänzende Angaben.

(6) Mit Schreiben vom 21. August 2007 beantragte die Stadtwerke Kempen GmbH ihre Beiladung zum Verfahren. Mit Schreiben vom 6. September 2007 beantragte die Wuppertaler Stadtwerke AG ihre Beiladung zum Verfahren hinsichtlich der Beteiligung der RWE Rhein-Ruhr an SW Velbert. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Beschluss vom 19. September 2007 hat die Beschlussabteilung beiden Beiladungsanträgen stattgegeben.

(7) Mit Schreiben vom 19. September 2007 wurde den Beteiligten und den Beigeladenen mitgeteilt, dass die Beschlussabteilung beabsichtigt, das Zusammenschlussvorhaben unter Nebenbestimmungen freizugeben, und Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.

III. Die beteiligten Unternehmen

1. Stadtwerke Krefeld Neuss AG & Co. KG (SWKN)

(8) SWKN ist ein derzeit noch in Gründung befindliches Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Krefeld (75 %) und der Stadtwerke Neuss (25 %). In SWKN sollen die energiewirtschaftlichen operativen Tätigkeiten der Stadtwerke Krefeld (Strom, Gas, Fernwärme und Wasser) und der Stadtwerke Neuss (Gas, Fernwärme und Wasser) eingebracht werden. Die dazugehörigen Versorgungsnetze der Stadtwerke Krefeld und Neuss sollen ebenfalls an SWKN verpachtet werden. Die Gründung der SWKN ist beim Bundeskartellamt angemeldet und mit Schreiben vom 27. Juli 2007 freigegeben worden (B8 – 82/07).

(9) Nach der Beteiligung von RWE Rhein-Ruhr, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, würde sich die Beteiligungsstruktur an SWKN wie folgt darstellen:

SWK Stadtwerke Krefeld GmbH

knapp über

50 %

Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH

knapp über

25 %

RWE Rhein-Ruhr

knapp unter

25 %

(10) Für die Zwecke der Prüfung des vorliegenden Zusammenschlusses sind der SWKN die noch einzubringenden Tätigkeiten der SWK Stadtwerke Krefeld AG und Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH bereits zuzurechnen. Soweit für die nachfolgende Prüfung relevant, ergibt sich daraus das folgende Bild:

  • Der SWKN zuzurechnende Strombezug belief sich 2006 auf rund […] GWh. Davon lieferte RWE […]. Von dem abgesetzten Strom entfielen rund […] GWh auf leistungsgemessene Kunden, rund […] GWh auf nicht-leistungsgemessene Kunden und rund […] GWh auf Weiterverteiler.
  • Der SWKN zuzurechnende Gasbezug belief sich 2006 auf rund […] GWh. Vorlieferant ist […]. Von dem abgesetzten Gas entfielen rund ein Drittel auf Gaskleinkunden und zwei Drittel auf Gasgroßkunden.

(11) Der Aufsichtsrat der SWKN soll aus insgesamt 21 Mitgliedern bestehen, von denen vor dem Anteilserwerb von RWE Rhein-Ruhr 6 Mitglieder von der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH und 15 Mitglieder von der SWK Stadtwerke Krefeld AG vorgeschlagen werden. Mit dem Anteilserwerb durch RWE Rhein-Ruhr soll RWE Rhein-Ruhr […] erhalten, […]. Darüber hinaus soll […] eingeräumt werden (vgl....

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