Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachprüfungsverfahren wegen der Vergabe von Küchentechnik

 

Nachgehend

OLG Düsseldorf (Beschluss vom 25.04.2012; Aktenzeichen VII-Verg 61/11)

 

Tenor

1. Der Nachprüfungsantrag wird zum Teil verworfen. Im Übrigen wird der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts durch die Beigeladene war notwendig.

 

Tatbestand

I.

1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt derzeit europaweit ein offenes Verfahren zur Vergabe der Lieferung und Montage der Küchentechnik im Rahmen des … durch. Mit der Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen soll in zwei Jahren begonnen werden.

Zum Beleg ihrer Eignung mussten die Bieter entweder im Präqualifikationsverzeichnis von Bauunternehmen eingetragen sein oder eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 abgeben (s. Ziffer III.2 der Bekanntmachung, Ziffer 4.1 der Angebotsaufforderung). Die Formblätter zur Preisermittlung 221 oder 222 sowie zur Aufgliederung der Einheitspreise 223 waren erst auf Verlangen der Ag innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen (Ziffer 5 der Angebotsaufforderung). Wenn ein Bieter Nachunternehmer einsetzen will, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Eine Benennung dieser Unternehmen sowie die Vorlage von Verpflichtungserklärungen müssen erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle erfolgen (Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen). Das Formular „Angebotsschreiben EG” (Formblatt 213EG), das die Bieter mit ihrem Angebot unterschrieben vorzulegen hatten, enthält u.a. die Formulierung:

„1 Mein/Unser Angebot umfasst:

1.1 folgende beigefügte Unterlagen

– Leistungsbeschreibung mit den Preisen und den geforderten Erklärungen,

(…)

4 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: (…) [Einzutragen waren hier der Endbetrag des Hauptangebots, ein etwaiger Preisnachlass sowie die Anzahl der Nebenangebote.]

(…)”

Die Ausschreibung umfasst u.a. die Lieferung und Montage der Küchentechnik (Titel 04 des Leistungsverzeichnisses), diese wiederum umfasst u.a. Leistungen der Gartechnik (Titel 04.02), der Spültechnik (Titel 04.03) und der Kältetechnik (Titel 04.06). Leistungen der Wartung/Instandhaltung sind nicht mit ausgeschrieben, sondern sollen zusammen mit der Wartung/Instandhaltung für weitere Anlagen erfolgen (s. Formblatt 112 „Wartung/Instandhaltung – Vereinbarung mit der liegenschaftsverwaltenden Stelle” vom 5. Oktober 2010). In den „Ausführungsvorbemerkungen zur Küchentechnik” ist vorgesehen (S. 16 des Leistungsverzeichnisses):

„Alle zu liefernden Gargeräte und Arbeitsmaschinen sind geprüft und haben das GS-Zeichen bzw. CE-Zeichen”.

In keiner der einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses sind bestimmte Hersteller, Typen oder Geräte einzutragen. Die Eigenschaften der einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses sind konkret beschrieben, so u.a. die zu verwendenden Materialien, Abmessungen, elektrische Anschlusswerte etc. U.a. enthält das Leistungsverzeichnis folgende Vorgaben:

  • • Sämtliche angegebenen Maße zur Breite, Tiefe, Höhe, Elektroanschlusswert, Inhalt der Geräte sind überschrieben mit dem Zusatz „Techn. Daten ca.” (Positionen 04.02.20 bis 04.02.100). Etwas anderes gilt nur für die „Hochleistungsverdampfer” (Pos. 04.06.20, 04.06.30 und 04.06.40), hier soll die „max. Bauhöhe 280 mm” betragen.
  • • In den Positionen 04.02.20, 04.02.40, 04.02.50 und 04.02.60 ist die Ausstattung mit einem „integrierten Elektromanagement zur Reduktion des Gesamtanschlusswertes” vorgegeben.
  • • Die Druckgar-Braisiere (Pos. 04.02.20) muss integrierte Kochprogramme enthalten (ebenso die Pos. 04.02.40 und 04.02.50) und zum Anschluss für einen externen Dampferzeuger ausgerüstet sein.
  • • Die „Hochleistungsverdampfer” (Pos. 04.06.20, 04.06.30 und 04.06.40) sollen mit zwei Ventilatoren ausgerüstet sein.

Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis (Ziffer 9 der Angebotsaufforderung).

U.a. die Antragstellerin (ASt) und die Beigeladene (Bg) gaben fristgerecht Angebote auf dem Formblatt 213EG ab. Dem Angebot der Bg lagen u.a. die ausgefüllten Formblätter zur Eigenerklärung der Eignung 124 bei sowie das Formblatt 236EG mit der Angabe bei, dass die Bg die Leistungen Kühlzellen (Titel 04.05) und Kältetechnik (Titel 04.06) durch einen namentlich genannten Nachunternehmer ausführen lassen will, der Nachunternehmer hat außerdem die entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnet.

Ausweislich des Submissionsprotokolls vom 16. Februar 2011 lag das Angebot der ASt auf dem dritten Platz. Bei der Wertung der Angebote kam die Ag jedoch zu dem Ergebnis, dass das zweitplatzierte Angebot auszuschließen sei, so dass die ASt auf den zweiten Rang vorrückte. Die Bg belegte Platz 1.

Im Rahmen der Wertung der Angebote forderte die Ag die Bg mit Schr...

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