Der Beschluss ist bestandskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergabe von Wirtschaftsprüfleistungen. der Vergabe von Wirtschaftsprüfungsleistungen (Jahresabschlussprüfung) für … –

 

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im Vergabeverfahren „Wirtschaftsprüfungsleistungen (Jahresabschlussprüfung) für …” den Zuschlag zu erteilen. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht hat die Antragsgegnerin die Wertungskriterien unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu korrigieren und Gelegenheit zur erneuten Angebotsabgabe einzuräumen.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Nachprüfungsverfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin.

 

Tatbestand

I.

1. Die Antragsgegnerin (Ag) machte am … im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Dokumentennummer …) die beabsichtigte Vergabe des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung im Wege eines Verhandlungsverfahrens öffentlich bekannt.

a) Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung des nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten Jahresabschlusses 2010 der Ag (mit Verlängerungsoption bis 2013) einschließlich der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). In Ziffer II.2.1) der Vergabebekanntmachung erfolgte eine ausführliche Beschreibung des Auftrags.

In den Teilnahmebedingungen nach Ziffer III.2) der Bekanntmachung waren zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3) folgende Angaben zu machen:

„Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zuüberprüfen:

Fachliche Leistungsfähigkeit:

  1. Nachweis der beruflichen Befähigung in Form der Vorlage einer Kopie der Bestellungsurkunde der Wirtschaftsprüferkammer.
  2. Nachweis von Erfahrungen in der Prüfung bei immobilienwirtschaftlich ausgerichteten großen Unternehmen, Sondervermögen und Liegenschaftsbetrieben der öffentlichen Hand in Form einer Eigenerklärung (Gewichtung: 30%).
  3. Nachweis von Erfahrungen in der Anwendung des D-Markbilanzgesetzes (DMBilG) in Form einer Eigenerklärung (Gewichtung: 5%).
  4. Nachweis von Erfahrungen in der Prüfung von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten, wie Immobilienbewertung, Facilitymanagement und Nebenkostenabrechnungen in Form einer Eigenerklärung (Gewichtung: 25%).
  5. Nachweis von Erfahrungen bei der Prüfung von Unternehmen mit Filialstruktur in einer weiteren Konsolidierungsphase in Form einer Eigenerklärung (Gewichtung: 15%).
  6. Nachweis von SAP-Kenntnissen (insb. SAP ERP 6.0 RE-FX) in Form einer Eigenerklärung (Gewichtung: 20%).
  7. Darstellung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements (ggf. Zertifizierung o.ä.) in Form einer Eigenerklärung (Gewichtung: 5%).
  8. (…)
  9. (…)”

Als Zuschlagskriterien wurden gemäß Ziffer IV.2.1) der Bekanntmachung benannt:

  1. „Preis Gewichtung: 50%
  2. Prüfungsansatz Gewichtung: 10%
  3. Feinkonzeption des Prüfungsansatzes für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gewichtung: 15%
  4. Immobilienwirtschaftliches Know-How Gewichtung: 15%
  5. Kontinuität des Prüfungsteams Gewichtung: 10%”

b) Die Antragstellerin (ASt) wurde nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe

eines Angebots aufgefordert.

Der Angebotsaufforderung war der Jahresabschlussbericht 2008 der Ag in einer Kurzfassung beigefügt. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe hieß es unter Ziffer 13 (Prüfung und Wertung der Angebotsunterlagen/Auftragserteilung):

„Die Zuschlagskriterien werden wie folgt gewichtet:

(…)

4. Immobilienwirtschaftliches Know-How (Nachweise bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages erbracht) mit 15%”

Die ASt gab Anfang März 2010 ein Angebot ab. Die ASt gab in dem beizufügenden Preisblatt einen voraussichtlichen Zeitaufwand von insgesamt … Stunden p.a. an.

c) Zur Vorbereitung der Verhandlungstermine erstellte eine von der Ag mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Fragenkatalog, nachdem sie eine Vorauswertung vorgenommen hatte. Sie stellte dabei fest:

„Die vorläufige Bewertung ist nach Durchführung der Vorstellungstermine selbstverständlich zu überarbeiten und den Ergebnissen anzupassen. Die hohe Bewertung der Grob- und Feinkonzepte des bisherigen Abschlussprüfers (…) resultiert aus der vertieften Kenntnis der … aus früheren Abschlussprüfungen. Selbst bei gedanklicher Herausnahme dieser Sonderkenntnisse tendieren diese Konzepte zu einer entsprechend hohen Bewertung, da die ab 2010 in der … relevanten Geschäftsschwerpunkte (Übernahme von Immobilien aus weiteren Ministerien der Bundes) sich in den Prüfungskonzepten am aussagekräftigsten widerspiegeln.”

Aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Stundenansätze in den schriftlich eingereichten Angeboten entschloss sich die Ag, alle Bieter jeweils zu Beginn der jeweiligen Verhandlungstermine über die Größenordnung der in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich abgerechneten Prüfungsstunden zu informieren (rund … Stunden). Anschließend hatten die Bieter Gelegenheit, ihr schriftlich eingereichtes Konzept aufgrund der von der Ag für jeden Bieter konkret formul...

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