Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenhäuser

 

Tenor

I. Das mit Schreiben der Beteiligten zu 3. vom 28. August 2012 angemeldete Vorhaben der Beteiligten zu 2. oder einer anderen Gesellschaft der vom Beteiligten zu 1. kontrollierten Asklepios-Gruppe („Asklepios”), bis zu 10,1% der Aktien an der Beteiligten zu 4. („Rhön”) zu erwerben, wird mit den unter II. aufgeführten Nebenbestimmungen freigegeben.

II. Die Freigabe erfolgt unter den nachfolgenden aufschiebenden Bedingungen und Auflagen. Mit dem Nachweis der Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen unter A. und B. und unter Einhaltung der unter C. und D. aufgeführten Verpflichtungen gegenüber dem Bundeskartellamt tritt die Freigabewirkung des Beschlusses ein. Vor Erfüllung der aufschiebenden Bedingung entfaltet die vorliegende Entscheidung keine Freigabewirkung. Wird eine Bedingung nicht oder nicht fristgerecht erfüllt, entfaltet die Entscheidung keine Freigabewirkung. Der Zusammenschluss gilt dann als untersagt. Bei Nichterfüllung der Auflagen unter C. und D. kann das Bundeskartellamt die Freigabe gemäß § 40 Abs. 3a GWB wiederrufen oder ändern.

A. Veräußerungsverpflichtung

1. Veräußerung

Die Freigabe erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass Asklepios den Geschäftsbereich Asklepios Harzklinik Goslar (Dr.-Herbert-Nieper-Krankenhaus) am Standort Kösliner Straße 12, 38642 Goslar einschließlich des Medizinischen Versorgungszentrums Harz („MVZ Harz”) mit den Standorten Wachtelpforte 21 und Kösliner Straße 12 in Goslar und wie unter A.2 näher beschrieben, innerhalb der unter A.3 genannten Frist und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen an einen unabhängigen Erwerber veräußert.

Die Bedingung gilt als erfüllt, wenn Asklepios dem Bundeskartellamt nachweist, dass die dingliche Veräußerung der Asklepios Harzklinik Goslar einschließlich des MVZ Harz mit den Standorten in Goslar unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen rechtswirksam vollzogen ist.

Kommt eine solche Veräußerung innerhalb der unter A.3 genannten Frist nicht zustande, kann sie nicht mehr erfolgen oder wird die Veräußerung nach Ablauf der Frist wirksam angefochten oder rückabgewickelt, so entfaltet die Entscheidung keine Freigabewirkung und der Zusammenschluss gilt als untersagt.

2. Veräußerungsgegenstand

2.1 Asklepios Harzklinik Goslar

Veräußerungsgegenstand ist der Geschäftsbereich Asklepios Harzklinik Goslar, ein Geschäftsbereich der Asklepios Harzkliniken GmbH. Die Asklepios Harzklinik Goslar („Harzklinik Goslar”) ist ein Akutversorger mit 331 Planbetten und sechs Fachabteilungen für Chirurgie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie, Hals-Nasen-Ohrenerkrankungen sowie Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie. Das Zentrum für Innere Medizin umfasst die Behandlungsschwerpunkte Kardiologie, Rheumatologie, Angiologie, Pulmonologie, Diabetologie, Gastroenterologie sowie Onkologie und Hämatologie.[1] Das Krankenhaus besteht im Wesentlichen aus:

2.1.1 den Grundstücken Kösliner Straße 12 in 38642 Goslar, auf denen sich das Krankenhausgebäude sowie Nebengebäude befinden, nebst den darauf befindlichen Gebäuden. Hierzu zählen insbesondere die in Anlage 1 aufgeführten Grundstücke mit sämtlichen auf diesen Grundstücken befindlichen Gebäuden und baulichen Anlagen und mit allen damit verbundenen Rechten, wesentlichen Bestandteilen sowie mit dem gesetzlichen Zubehör.

2.1.2 allen materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen, Eigentumsund Nutzungsrechten sowie allen sonstigen Rechten, die zur Fortführung des Geschäftsbetriebs der Harzklinik Goslar im bisherigen Umfang erforderlich sind,

2.1.3 allen Arbeitnehmern, die zur Fortführung des Geschäftsbetriebs der Harzklinik Goslar im bisherigen Umfang erforderlich sind, darunter insbesondere die in Anlage 2 aufgelisteten Mitarbeiter.

2.1.4. allen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, die zur Fortführung des Geschäftsbetriebs der Harzklinik Goslar im bisherigen Umfang erforderlich sind.

2.2 Medizinisches Versorgungszentrum Harz in Goslar

Zusätzlich zählt zu dem Veräußerungsgegenstand das an die Asklepios Harzklinik Goslar angeschlossene medizinische Versorgungszentrum MVZ Harz, welches an den Standorten Kösliner Straße 12 und Wachtelpforte 21 in Goslar ansässig ist.

2.2.1 Am Standort Kösliner Straße 12 in Goslar betreibt das MVZ Harz den Fachbereich Gefäßchirurgie und endovaskuläre Chirurgie (Praxis Dr. med. Bauermeister) sowie den Fachbereich für allgemeine Chirurgie, Visceralchirurgie, spezielle Visceralchirurgie und Proktologie (Praxis M. Heiermann). Das Behandlungsspektrum der Praxen ist in Anlage 3 aufgeführt.

2.2.2 Am Standort Wachtelpforte 21 in Goslar betreibt das MVZ Harz die Fachbereiche für Orthopädie (Praxis Dr. R. Bösche und Dr. M. Nehring), für Chirurgie und Unfallchirurgie, D-Arzt und Arbeitsunfälle (Praxis H. Voelcker) sowie für Urologie (Praxis Dr. W. Hentschel). Die Ärzte bieten im MVZ die in Anlage 4 aufgeführten Behandlungen an.

2.2.3 Zu dem Geschäftsbetrieb des MVZ zählen sämtliche für den Betrieb des MVZ Harz in seinem derzeitigen Umfan...

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