Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusammenschluss

 

Tenor

1. Der Zusammenschluss durch den Erwerb der Lizenz für die Herausgabe der deutschsprachigen Ausgabe der Zeitschrift „National Geographic” durch die Gruner + Jahr AG & Co. KG, Hamburg, aufgrund der Verträge zwischen der National Geographic Society, Gruner & Jahr AG & Co. KG und RBA Publicaciones Internacionales, S.A., unterzeichnet Anfang März 1999 mit Wirkung zum 01. Februar 1999 (sog. „Germany – Magazine Agreement” und „Master Agreement”), wird untersagt.

2. Die Gebühr für diese Entscheidung wird auf

[…] Euro

(in Worten: […] Euro)

festgesetzt und den Beteiligten zu 1. bis zu 3. auferlegt.

 

Tatbestand

I. Verfahren

Mit Schreiben vom 06. August 2003 übersandte die Beteiligte zu 1. (im Folgenden Gruner + Jahr) der Beschlussabteilung über ihren Verfahrensbevollmächtigten den Entwurf einer Anmeldung betreffend das folgende Vorhaben:

Gruner + Jahr beabsichtigt, die alleinige Kontrolle an der G+J/RBA GmbH & Co. KG, Hamburg, (nachfolgend: G+J/RBA) zu erwerben und die von der Beteiligten zu 2. (im Folgenden RBA) gehaltenen Anteile von 50 % zu übernehmen. In dem Entwurf der Anmeldung hieß es: „Die G+J/RBA & Co. KG ist ein paritätisches Gemeinschaftsunternehmen von Gruner + Jahr und der RBA Editorial S.A. Barcelona. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens wurde durch G+J mit Schreiben vom 30. November 1998 beim Bundeskartellamt angemeldet. Die Freigabe erfolgte unter dem Aktenzeichen B 6 – 163/98 am 14. Dezember 1998. Das Gemeinschaftsunternehmen gibt die deutsche Ausgabe des Magazins „National Geographic” heraus. (…) Die Urherber- und Markenrechte zur Herausgabe des Magazins resultieren aus einem Lizenzvertrag mit der National Geographic Society, Washington D.C., USA. Neben der Herausgabe des Magazins werden verschiedene Nebenprodukte zu dem Magazin, wie zum Beispiel korrespondierende Bücher (Bildbände, Reiseführer), CDs und DVDs vertrieben.”

Mit diesem Geschäftsgegenstand ist die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens G+J/RBA jedoch weder von den beteiligten Unternehmen angemeldet noch von der Beschlussabteilung freigegeben worden.

Vor diesem Hintergrund wurde dem Verfahrensbevollmächtigten von Gruner + Jahr mit Schreiben vom 11. März 2004 mitgeteilt, dass die Beschlussabteilung in dem Erwerb der Lizenz für die Herausgabe der deutschsprachigen Ausgabe der Zeitschrift „National Geographic” durch Gruner + Jahr – gemeinsam mit RBA[1]– von der Beteiligten zu 4. (im Folgenden NGS) Anfang März 1999 einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss nach §§ 35 ff. GWB sieht. Gleichzeitig erhielt er Gelegenheit, der Pflicht zur nachträglichen Anmeldung des Lizenzerwerbs nachzukommen. Nachdem der Verfahrensbevollmächtigte von Gruner + Jahr mit Schreiben vom 29. März 2004 u.a. seine Auffassung dargelegt hat, dass der Abschluss des Lizenzvertrages nicht der fusionsrechtlichen Freigabe bedürfe, hat ihm die Beschlussabteilung am 30. März 2004 mitgeteilt, dass sie hinsichtlich des hier in Rede stehenden Zusammenschlusses ein Fusionskontrollverfahren nach § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Satz 1 GWB eingeleitet hat. Darüber wurden mit Schreiben vom 12. Mai 2004 jeweils auch NGS und RBA unterrichtet. Außerdem wurden sie gebeten, einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Daraufhin zeigte die Rechtsanwaltskanzlei SJ Berwin Knopf Tulloch Steininger an, dass sie von NGS bevollmächtigt sind, Zustellungen entgegenzunehmen.

Die Beigeladene (im Folgenden HBV) wurde mit Beschluss vom 21. Juni 2004 zu dem Verfahren beigeladen.

Mit Schreiben vom 29. Juni 2004 hat das Bundeskartellamt diesen Zusammenschluss abgemahnt, da er zur Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von Gruner + Jahr auf dem Lesermarkt für populäre Wissenszeitschriften in Deutschland geführt hat. Gruner + Jahr hat daraufhin mit Schreiben vom 15. Juli 2004 Stellung genommen und u.a. ausgeführt, dass der Abschluss des Lizenzvertrages keinen Zusammenschluss im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB darstellt. Nachdem die Kanzlei Müller Fottner Steinecke mit Schreiben vom 02. Juli 2004 mitgeteilt hat, dass sie für RBA und RBA Publicaciones verfahrens- und zustellungsbevollmächtigt ist, hat sie mit Schreiben vom 20. Juli 2004 zu den Erwägungen der Beschlussabteilung Stellung genommen und ebenfalls die Auffassung vertreten, dass der Erwerb der Lizenzrechte für das Magazin „National Geographic” in deutscher Sprache von der NGS durch Gruner + Jahr und RBA keinen Zusammenschluss darstellt. HBV hat mit Schreiben vom 12. Juli 2004 mitgeteilt, dass die Ausführungen der Beschlussabteilung im Abmahnschreiben sowohl sachlich wie rechtlich überzeugend seien, so dass eine weitere inhaltliche Stellungnahme entbehrlich sei. Die LKB Hamburg hat mit Schreiben vom 29. Juni 2004 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Sie hat sich zu dem Zusammenschluss nicht geäußert.

Mit Schreiben vom 26. April 2004, ergänzt durch Schreiben vom 18. Juni 2004, im Bundeskartellamt am selben Tag eingegangen, wurde von Gruner + Jahr der Erwerb der alleinigen...

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