Beim Tausch mit verzögerter Gegenleistung tritt Gewinnrealisierung bereits im Zeitpunkt der Hingabe des weggetauschten Wirtschaftsguts ein; der Buchwert dieses Wirtschaftsguts ist auszubuchen; an seine Stelle tritt die Forderung auf Lieferung des eingetauschten Wirtschaftsguts. Sind beide Buchungen unterblieben, sind sie erfolgswirksam in der ersten noch änderbaren Schlussbilanz nachzuholen.[1]

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