Die Vermieterin und der Mieter einer Wohnung in Berlin streiten über die zulässige Miethöhe für eine 38 m2 große Wohnung in Berlin. Für die Wohnung gilt seit 1.6.2015 die Mietpreisbremse.

Der Mieter hatte die Wohnung im Juli 2017 für eine Nettokaltmiete von 460 EUR (ca. 12 EUR/m2) gemietet. Die ortsübliche Vergleichsmiete betrug 256 EUR (6,65 EUR/m2).

Zuvor war die Wohnung Mitte Juni 2015, kurz nach Einführung der Mietpreisbremse, für eine Nettokaltmiete von 422 EUR (ca. 11 EUR/m2) vermietet worden (Vormiete). Davor wiederum war die Wohnung seit März 2014 für 380 EUR (10 EUR/m2) vermietet (Vor-Vormiete).

Im April 2021 rügte der Mieter, die Miethöhe verstoße gegen die Mietpreisbremse. Er verlangt Herabsetzung der Miete auf 281 EUR (ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 %).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge