Leitsatz (amtlich)

Hat ein Gläubiger einer in Vermögensverfall geratenen GmbH & Co KG, der seine Forderung durch Abtretung von einem Kommanditisten und Gesellschafter der Komplementär-GmbH erworben hat, wegen dieser Forderung einen Titel gegen die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin erwirkt und alsdann (zulässigerweise) deren Einlageforderung gegen einen anderen Gesellschafter (=Kommanditisten) pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, so kann der Einlageschuldner einwenden, er habe seinerseits eine Forderung gegen die KG, für die ihm die GmbH hafte, und brauche daher seine Einlage nur noch in Höhe der Quote zu leisten, die bei verhältnismäßiger Berücksichtigung beider Forderungen auf die des Pfändungsgläubigers entfällt; wegen des Restes kann er sich durch Aufrechnung befriedigen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI650045

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