Leitsatz (redaktionell)

Eine Beschwer iS des Rechtsmittelrechts liegt auch dann vor, wenn das Gericht dem Kläger auf seinen unbezifferten Antrag hin durch Versäumnisurteil nur einen Betrag zuspricht, der von seinen Angaben über die Höhe, die er sich vorstellt, erheblich abweicht.

 

Normenkette

ZPO §§ 253, 331

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542397

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