Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadensersatzanspruch gegen Mitgesellschafter im Liquidationsstadium

 

Leitsatz (amtlich)

Ein einzelner Gesellschafter kann auch noch im Liquidationsstadium gegen seinen Mitgesellschafter einen Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung der Geschäftsführerpflichten geltend machen, wenn er Zahlung an die Gesellschaft zu Händen der Liquidatoren verlangt. Das gilt jedoch nicht, wenn die Leistung zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger nicht mehr benötigt wird und der ersatzpflichtige Gesellschafter, selbst unter Berücksichtigung der ihn treffenden Verbindlichkeit, noch etwas aus der Liquidationsmasse zu verlangen hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 647957

NJW 1960, 433

BGHWarn 1960, 313

MDR 1960, 204

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