Entscheidungsstichwort (Thema)

Vermögensverschiebung durch den Geschäftsführer. Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers

 

Leitsatz (redaktionell)

Tatsächliche oder rechtsgeschäftliche Handlungen des Geschäftsführers einer GmbH, durch die er eigennützig oder im Interesse Dritter willkürlich Vermögen der Gesellschaft verschiebt, sind trotz Zustimmung der Gesellschafter i.d.R. mißbräuchlich oder pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB (Untreue), wenn die Vermögensverschiebung bei der GmbH unter Mißachtung der Pflicht nach § 41 GmbH-Gesetz durch Falschbuchen oder Nichtbuchen verschleiert und die Zustimmung unter Mißbrauch der Gesellschafterstellung erteilt wird.

 

Fundstellen

Haufe-Index 725848

BGHSt, 379

BB 1987, 1855

NJW 1988, 1397

ZIP 1988, 306

StV 1987, 516

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