Leitsatz (amtlich)

Das die Klage gegen eine Kommanditgesellschaft abweisende Urteil der 1. Instanz erwächst hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs nicht in materielle Rechtskraft, wenn der Kläger im Berufungsrechtszug die Klage auf einen der bisherigen Gesellschafter umstellt, der das Unternehmen als Gesamtrechtsnachfolger übernommen hat, und das Berufungsgericht diese Klage als unzulässig abweist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 649984

MDR 1971, 913

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