Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulässigkeit eines Teilurteils über den Zugewinnausgleichsanspruch. Beweisverfahren für die Bewertung des Endvermögens
Leitsatz (redaktionell)
1. Zur Zulässigkeit des Teilurteils über einen Anspruch auf Zugewinnausgleich.
2. Einseitige Wertangaben, denen der Prozeßgegner nur unsubstantiiert entgegengetreten ist, kann das Gericht nur dann ohne Zuziehung eines Sachverständigen seiner Entscheidung zugrundelegen, wenn es für die Beurteilung der auftauchenden Spezialfragen genügend eigene Sachkunde besitzt (hier: Bewertung des Endvermögens beim Zugewinnausgleich).
Orientierungssatz
Das Teilurteil über den bezifferten Zahlungsanspruch ist unzulässig, wenn der Anspruch auf Zugewinnausgleich teilweise mit einer bezifferten Zahlungsklage, teilweise mit einer Stufenklage geltend gemacht wird und nicht auszuschließen ist, daß das Anfangs- und Endvermögen im Schlußurteil anders bewertet werden als im Teilurteil.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Stuttgart (Entscheidung vom 10.05.1988; Aktenzeichen 18 UF 111/87 ZA) |
AG Reutlingen (Entscheidung vom 17.02.1987; Aktenzeichen 2 F 607/86) |
Fundstellen
Haufe-Index 537926 |
BGHZ 107, 236 |
NJW 1989, 2821 |
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