Entscheidungsstichwort (Thema)
Pornographischer Spielfilm; Verleihvertrag; Gesetzesverstoß - PAM-Kino
Leitsatz (redaktionell)
PAM-Kino
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verleihvertrag über einen - für öffentliche Aufführungen vorgesehenen - pornographischen Spielfilm gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.
Orientierungssatz
Ein Verleihvertrag über einen - für öffentliche Aufführungen vorgesehenen - pornographischen Spielfilm verstößt gegen das Pornographieverbot (StGB § 184 Abs 1 Nr 7), wenn das von dem Besucher der öffentlichen Filmvorführung verlangte Entgelt ganz oder überwiegend als Gegenleistung für diese Vorführung anzusehen ist.
Normenkette
BGB § 134; StGB 1975 § 184 Abs. 1 Nr. 7; UrhG § 88 Abs. 1 Nr. 3 Fassung: 1965-09-09
Verfahrensgang
OLG München (Entscheidung vom 11.01.1979; Aktenzeichen 6 U 1384/78) |
LG München I (Entscheidung vom 14.12.1977; Aktenzeichen 7 HKO 23064/76) |
Fundstellen
Haufe-Index 542308 |
NJW 1981, 1439 |
GRUR 1981, 530 |
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