Orientierungssatz
Der typisch stille Gesellschafter einer GmbH in deren Konkurs gegenüber einer gegen ihn bestehenden Forderung der GmbH mit seinem Anspruch auf Rückzahlung der erbrachten Einlage aufrechnen, soweit nicht wegen besonderer Umstände die Einlage der Haftungsmasse der GmbH zuzurechnen ist (Abgrenzung BGH, 1981-02-09, II ZR 38/80, ZIP 1981, 734 und BGH, 1982-03-01, II ZR 23/81, BGHZ 83, 341).
Fundstellen
Haufe-Index 647946 |
NJW 1983, 1855 |
ZIP 1983, 561 |
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