Entscheidungsstichwort (Thema)

Angemessenheit einer Versorgungszusage. Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Frage der Angemessenheit einer insolvenzgesicherten Versorgungszusage; keine Haftung des aus der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters in die eines nicht an der Geschäftsführung beteiligten Kommanditisten übergewechselten Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus Dauerschuldverhältnissen, die erst nach 5 Jahren nach Eintragung eines Wechsels zum Kommanditisten fällig werden.

 

Orientierungssatz

Ein zuverlässiges Bild darüber, ob ein Pensionsversprechen objektiv übersetzt ist, läßt sich kaum anders als in der Weise gewinnen, daß geprüft wird, in welchem Rahmen sich die Versorgungszusagen anderer Unternehmen ähnlichen Zuschnitts in dem maßgeblichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Verhältnissen zu bewegen pflegten.

 

Fundstellen

DB 1983, 1714-1714 (T)

NJW 1983, 2940

NJW 1983, 2940-2943 (ST)

WM IV 1983, 703-704 (ST1)

ZIP 1983, 817

ZIP 1983, 817-818 (ST)

AP HGB § 128, Nr. 7

JuS 1983, 964-964 (S)

ZGR 1985, 124-125 (ST)

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