Entscheidungsstichwort (Thema)
Verbot des Selbstkontrahierens
Leitsatz (amtlich)
Das Verbot des Selbstkontrahierens hindert den Gesellschafter einer Personengesellschaft grundsätzlich nicht daran, bei Gesellschafterbeschlüssen über Maßnahmen der Geschäftsführung und sonstige gemeinsame Gesellschaftsangelegenheiten im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsvertrages als Vertreter eines anderen Gesellschafters und zugleich im eigenen Namen mitzuwirken. Deshalb kann die Tatsache, daß ein Minderjähriger als Kommanditist und sein gesetzlicher Vertreter als persönlich haftender an derselben Gesellschaft beteiligt sind, die Anordnung einer Ergänzungspflicht allein nicht rechtfertigen.
Fundstellen
Haufe-Index 647869 |
JZ 1976, 278 |
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