Entscheidungsstichwort (Thema)

gesellschaftliche Treuepflicht

 

Leitsatz (amtlich)

Ist die wirtschaftliche Lage einer Gesellschaft unhaltbar geworden und ergibt sich bei objektiver Beurteilung daraus die Notwendigkeit, den Geschäftsbetrieb aufzugeben, so besteht im Verhältnis unter den Gesellschaftern die Rechtspflicht, die insoweit notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Es stellt eine Verletzung der gesellschaftlichen Treuepflicht dar, wenn sich ein Gesellschafter dieser Notwendigkeit entzieht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 650018

NJW 1960, 434

MDR 1960, 206

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