Entscheidungsstichwort (Thema)

Bauvertrag: Haftung des Architekten wegen Bausummenüberschreitung; Kreditkosten als Schaden

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Überschreitung einer vom Bauherrn vorgegebenen Bausumme um 16 % bedeutet nicht ohne weiteres eine zur Ersatzpflicht führende Pflichtverletzung des Architekten. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles.

2. Zinsen für einen Kredit, welchen der Bauherr wegen einer Überschreitung der von ihm vorgegebenen Bausumme aufgenommen hat, können bei einer Pflichtverletzung des Architekten als Schaden zu erstatten sein, wenn ihnen nicht entsprechende Vorteile für den Bauherrn gegenüberstehen.

 

Normenkette

BGB §§ 276, 635

 

Verfahrensgang

OLG Celle (Entscheidung vom 27.03.1992; Aktenzeichen 16 U 42/91)

LG Bückeburg (Entscheidung vom 14.11.1990; Aktenzeichen 2 O 436/87)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537550

BB 1994, 1741

NJW 1994, 856

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