Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufhebung der Vertragsabrede zugunsten eines Dritten im Rahmen der Rückabwicklung eines Vertrags. hier: Übernahmeverpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns in Grundstückskaufvertrag

 

Leitsatz (redaktionell)

Wer sich auf die einverständliche Aufhebung eines Vertrages beruft, muß mit Rücksicht auf die Interessenlage ausdrücklich behaupten, insbesondere seine in diesem Vertrag erklärte Übernahme der Zahlungsverpflichtung des Vertragsgegners gegenüber einem Dritten sei ebenfalls aufgehoben worden, wenn der Dritte von ihm wegen der übernommen Verpflichtung Zahlung verlangt.

 

Normenkette

BGB § 328 Abs. 1-2, § 652

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches OLG (Entscheidung vom 07.02.1984; Aktenzeichen 3 U 7/83)

LG Kiel (Entscheidung vom 25.11.1982; Aktenzeichen 4 O 265/82)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537917

NJW 1986, 1165

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