Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliches Ehegüterrecht: Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte bei größerem Vermögen

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei größeren Vermögen ist der Tatbestand des BGB § 1365 grundsätzlich nicht erfüllt, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von 10% seines ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben.

 

Normenkette

BGB § 1365

 

Verfahrensgang

OLG Köln (Entscheidung vom 18.12.1989; Aktenzeichen 27 U 92/89)

LG Köln (Entscheidung vom 12.04.1989; Aktenzeichen 20 O 542/85)

 

Fundstellen

NJW 1991, 1739

DNotZ 1992, 239

JuS 1991, 780

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