Entscheidungsstichwort (Thema)
AGB in Fertighausvertrag: Unangemessene Benachteiligung bei weitgehender Zahlungspflicht nach Erstellung des Rohbaus; Aushandeln und Individualabrede iSd AGBG
Leitsatz (redaktionell)
1. Folgende Klausel in den AGB eines Fertighausherstellers verstößt jedenfalls gegen AGBG § 9:
Die Kaufsumme für das Fertighaus sowie zusätzlicher Lieferungen und Leistungen wird zu 60% am zweiten Aufstellungstag fällig. Weitere 30% bei Inbetriebnahme der Heizungsanlage und die restlichen 10% nach Fertigstellung der vertraglichen Leistungen vor Einzug.
2. Ein Aushandeln iSv AGBG § 1 Abs 2 liegt nicht vor, wenn der Verwender ihren "gesetzesfremden" Kerngehalt bei Vertragsschluß nicht inhaltlich zur Disposition stellt, sondern die Klausel lediglich dem Einzelfall angepaßt
wird. I n s o w e i t liegt auch keine Individualabrede iSv AGBG § 4 vor.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 28.09.1990; Aktenzeichen 22 U 87/90) |
LG Krefeld (Entscheidung vom 08.03.1990; Aktenzeichen 5 O 304/89) |
Fundstellen
Haufe-Index 537980 |
BB 1992, 522 |
NJW 1992, 1107 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen