Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergütung der Architektenleistung: Beweislastverteilung für Üblichkeit, Unentgeltlichkeitsvereinbarung

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Umstände, nach denen Architektenleistungen nur gegen Vergütung zu erwarten sind, muß der Architekt, daß die Leistungen gleichwohl unentgeltlich erbracht werden sollten, muß der Auftraggeber darlegen und beweisen.

 

Normenkette

BGB § 632 Abs. 1

 

Verfahrensgang

OLG Hamm (Entscheidung vom 07.07.1986; Aktenzeichen 17 U 86/85)

LG Dortmund (Entscheidung vom 15.03.1985; Aktenzeichen 3 O 450/84)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538077

NJW 1987, 2742

ZfBR 2016, 108

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