Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergütung der Architektenleistung: Beweislastverteilung für Üblichkeit, Unentgeltlichkeitsvereinbarung
Leitsatz (redaktionell)
Die Umstände, nach denen Architektenleistungen nur gegen Vergütung zu erwarten sind, muß der Architekt, daß die Leistungen gleichwohl unentgeltlich erbracht werden sollten, muß der Auftraggeber darlegen und beweisen.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Hamm (Entscheidung vom 07.07.1986; Aktenzeichen 17 U 86/85) |
LG Dortmund (Entscheidung vom 15.03.1985; Aktenzeichen 3 O 450/84) |
Fundstellen
Haufe-Index 538077 |
NJW 1987, 2742 |
ZfBR 2016, 108 |
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