Leitsatz (redaktionell)

1. Für den auf arglistiger Täuschung beruhenden Beitritt zu einer bestehenden KG gelten die für die fehlerhafte Gesellschaft entwickelten Grundsätze. Der Eintritt des Kommanditisten ist deshalb trotz erklärter Anfechtung wirksam.

2. Handelt es sich um eine Massengesellschaft, so kann das Gesellschaftsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Zukunft beendet werden. Eine Auflösungsklage ist hier nicht erforderlich.

 

Fundstellen

Haufe-Index 649994

NJW 1976, 894

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