Leitsatz (amtlich)
Ein im Gesellschafterprozeß ergangenes rechtskräftiges Urteil über die Grundlage des Gesellschaftsverhältnisses ist für die Gesellschaft maßgebend.
Fundstellen
Haufe-Index 647929 |
BGHZ, 175 |
NJW 1967, 2159 |
MDR 1967, 819 |
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