Leitsatz (amtlich)

Ein im Gesellschafterprozeß ergangenes rechtskräftiges Urteil über die Grundlage des Gesellschaftsverhältnisses ist für die Gesellschaft maßgebend.

 

Fundstellen

Haufe-Index 647929

BGHZ, 175

NJW 1967, 2159

MDR 1967, 819

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